Schulkonsens verhindert gemeinsames Lernen

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und im Schulgesetz NRW!

Inklusion ist allgemeines Menschenrecht

Wir, Unterstützerinnen und Unterstützer des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle, sind uns einig: Durch den sogenannten „Schulkonsens“ mit den geplanten Änderungen in der Landesverfassung und im Schulgesetz wird die längst überfällige Schulentwicklung zum gemeinsamen Lernen in einer Schule für alle auf lange Sicht blockiert.
Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, diese Gesetzesänderungen abzulehnen.
SPD und GRÜNE haben sich seit Sommer 2009 gemeinsam um einen überfraktionellen Konsens in der Bildungspolitik bemüht. Dieses an sich begrüßenswerte Vorhaben bedeutet im Ergebnis, dass den Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen das Recht auf Bildung in einem inklusiven Schulsystem verwehrt wird:

  • Die Regierungsparteien sind auf der Suche nach einem Konsens mit der CDU immer weiter von ihrer grundsätzlichen Kritik an dem gegliederten Schulsystem abgerückt. Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit haben die Spitzen von SPD, CDU und Grünen einen faulen Kompromiss ausgehandelt und wollen diesen jetzt sogar in der Landesverfassung festschreiben.
  • Obwohl das gegliederte Schulsystem, wie wissenschaftlich immer wieder belegt wurde, sozial ungerecht, undemokratisch und ineffektiv ist, setzen sich SPD und Grüne wider besseren Wissens über diese Tatsachen hinweg.
  • Die Abkopplung des Themas Inklusion von den Beratungen der Bildungskonferenz und dem derzeitigen Gesetzgebungsverfahren zeigt, dass die Landesregierung sich dem Menschenrecht auf Inklusive Bildung nicht verpflichtet fühlt. Inklusion wird nicht zum übergeordneten Prinzip der Bildungspolitik, sondern verkommt bestenfalls zum Anhängsel. Inklusive Bildung für alle wird auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verkürzt.
  • Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe sind keine Zielvorgaben der NRW-Bildungspolitik mehr. Die geplanten Veränderungen werden ausschließlich mit den Zwängen aus demografischer Entwicklung und aus verändertem Schulwahlverhalten der Eltern begründet.
  • Mit der „Ermöglichungspolitik“ nach den Wünschen vor Ort sind Schulkonflikte in Städten und Gemeinden und zwischen ihnen vorprogrammiert. Die Landesregierung stiehlt sich mit ihrem sog. Schulfrieden aus ihrer Verantwortung.
  • Die Zeche zahlen Kinder und Jugendliche, die in großer Zahl weiterhin „Bildungsverlierer“ bleiben werden.
  • Lehrerinnen und Lehrer sind weiterhin dem Widerspruch ausgesetzt, gleichzeitig zu integrieren und zu selektieren.

Der Schulkonsens zementiert den Fortbestand des mit Inklusion unvereinbaren Selektionsprinzips. Barrieren auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem müssen endlich überwunden werden.
„Die Konzepte für gemeinsames Lernen in einer heterogenen Lerngruppe sind seit Jahrzehnten entwickelt, erprobt und als erfolgreich belegt. Es geht jetzt um die umgehende Realisierung!“ (Jahrestagung der InklusionsforscherInnen in Bremen, Februar 2011)

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, sich für eine Änderung der Landesverfassung und der Schulgesetze einzusetzen, die den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen entsprechen. Das Recht auf gemeinsames Lernen ist allgemeines Menschenrecht für alle Kinder, unabhängig von Fähigkeiten, von Elternhaus und Einkommen, von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft.

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