Teilhabe durch inklusive Bildung

Monitoring-Stelle fordert Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin (kobinet) Auch im Schuljahr 2010/2011 ist in Deutschland der Zugang zur allgemeinen Schule für behinderte Kinder nicht selbstverständlich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat daher heute in einer Stellungnahme auf die Verpflichtungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen.

„Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben“, betonte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention und erinnert: „Behinderte Mädchen und Jungen haben einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot im allgemeinen Bildungssystem“. Das Recht auf inklusive Bildung müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.

Diesen Standpunkt vertritt die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die im Mai 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet wurde, in einer Stellungnahme zum Recht auf inklusive Bildung und dessen Bedeutung für die behördliche und gerichtliche Praxis.

In der Stellungnahme wird u.a. der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (7 B 2763/09) vom 12.11.2009 bemängelt: „Dem Gericht sei es nicht gelungen, die Behindertenrechtskonvention in allen Teilen richtig darzustellen und ihre Stellung und Bedeutung innerhalb der deutschen Rechtsordnung angemessen zu würdigen“, schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Presseaussendung.

„Es ist ein strukturelles Problem, dass Behörden und Gerichte noch zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention wissen“, erklärte Aichele abschließend. lad

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,24798/ticket,g_a_s_t

Hinterlasse einen Kommentar