Hessen Pro und Kontra

Fundstellen

Die Seite Fundstellen soll helfen, die wichtigsten Argumente und Sichtweisen derer kennenzulernen, die „Inklusion“ ganz anders verstehen als wir.
1. Interview von faz.net mit Ministerin Henzler
2. frankfurt-handicap.de berichtet: Kultusministerin Henzler: Inklusion ist in Hessen auf einem guten Weg (6.12.2010) – mit erstaunlichen Aussagen zu den durch´schnittlichen Ressourcen im GU in Hessen!

https://netzwerkinklusionffm.wordpress.com/fundstellen/
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Hessens Kultusministerin stellt klar, was sie unter Inklusion und zeitgemäßer Schulpolitik versteht…

01.03.2011: In einem Interview mit der FAZ stellt die Ministerin klar, was vom neuen Schulgesetz zu erwarten ist und wie es mit der hessischen Schulpolitik weitergeht, wenn es nach ihr geht.

Fazit: Inklusion als Menschenrecht – nein danke!

Es wird gemauert, was das Zeug hält:

„Die UN-Konvention ermöglicht kein individuelles Recht.“

Und es wird angekündigt, wie die Verantwortung für Umsetzung eines Menschenrechts zum Problem der betroffenen Eltern und Lehrkräfte gemacht wird. Sollen die sich um die knappen oder fehlenden Ressourcen schlagen:

„Bisher war das alles sehr umständlich, jetzt regeln wir das direkter: Wenn Eltern ihr Kind auf einer Förderschule wollen, dann wird dem Wunsch nachgekommen. Wenn Eltern sich für eine allgemeinbildende Schule entscheiden, wird das Kind dort angemeldet. Dann stellt der Schulleiter fest, ob das Kind Förderbedarf hat, und dann muss der Schulleiter entscheiden, ob er es an seiner Schule aufnehmen kann. Wenn er meint, das geht nicht, muss er den Förderausschuss einberufen. In dem sitzen Vertreter des Beratungs- und Förderzentrums, der Schulleiter, ein Lehrer der allgemeinbildenden Schule und ein Förderschullehrer sowie ein Vertreter des Schulträgers.“

 
FAZ: Dann werden die Eltern überstimmt …
„…dann muss entschieden werden: Kann man das Kind am besten an der Schule beschulen, an der es angemeldet worden ist, oder gibt es vielleicht eine andere allgemeinbildende Schule, die bessere Voraussetzungen bietet. Nur wenn man keine allgemeinbildende Schule findet, die das behinderte Kind aufnehmen kann, fällt der Schulleiter, beziehungsweise das Staatliche Schulamt die Entscheidung für die Förderschule.“
 

 

 

UND WER WÄSCHT SEINE HÄNDE IN UNSCHULD UND IST DIE VERANTWORTUNG LOS?

Erstmals wird auch explizit die Schuldenbremse als Keule gegen Schulentwicklung und Inklusion ins Feld geführt…

Frage: „Wenn es Eltern gibt, die ihr behindertes Kind an einer Regelschule unterrichten lassen wollen, hat das Land dann nicht die Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen?“

Antwort der Ministerin:
„Noch einmal: Es gibt keinen einklagbaren Rechtsanspruch im Individualfall.
Die Schule wird sich in Richtung Inklusion entwickeln, da hilft uns die Demographie vermutlich auch ein wenig, aber das kann man nicht von heute auf morgen erreichen. Und man muss auch im Blick behalten, dass Hessen vermutlich Ende März eine Schuldenbremse in der Verfassung beschließen wird.“

Stellt das Menschenrecht auf Inklusion für die Ministerin eine Herausforderung dar? Wohl nicht so wirklich:

Frage: „Welche Bedeutung hat dann die UN-Konvention? Stellt sie eine bloße Empfehlung dar, ohne bindende Wirkung?“

Antwort der Ministerin:
Natürlich sind Konsequenzen daraus zu ziehen. Jedes Land wird berichten müssen, wie viel es getan hat.
In Hessen haben wir mittlerweile bereits in jedem Staatlichen Schulamt einen Beauftragten für Inklusion, wir haben auch einen Projektbeirat für Inklusion gegründet, wir haben eine mit Mitarbeitern des Sozial- und des Kultusministeriums besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet, wir werden Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer anbieten. Wir machen uns auf diesen Weg, aber man muss kleine Schritte gehen und immer das Wohl des einzelnen Kindes sehen. Wir dürfen nichts überstürzen.“

Bitte beachten! Hier wird über die Umsetzung eines Menschenrechts geredet!

Wenn wir Geld hätten, würden wir ja mehr tun…
Wir haben einen Beauftragten für Inklusion bei jedem Staatlichen Schulamt benannt…
Wir haben auf Ministeriumsebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet…
Wir werden Fortbildungen anbieten…
Man muss kleine Schritte gehen…
Wir dürfen nichts überstürzen…

Zum Wohle derjenigen, denen das Menschenrecht zusteht, dürfen wir nichts überstürzen…

Es ist kaum zu fassen!

Hier das ganze Interview nachlesen…

PS: Wer weist Frau Ministerin darauf hin, dass es auch Schulleiterinnen gibt, Frauen (!), die Schulen leiten…
Mit der Gleichberechtigung der Frauen war das übrigens auch so eine Sache, ein Menschenrecht, dessen Umsetzung Jahrzehnte gebraucht hat…

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Erstaunliche Aussagen finden sich im Internet unter frankfurt-handicap.de
(http://www.frankfurt-handicap.de/meldung_meldung.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3700, gefunden am 28.03.2011)
… und hier der Link zur Original Presseerklärung auf  kultusministerium.hessen.de <klick>

Im Artikel wird behauptet: „Für das abgelaufene Schuljahr 2009/2010 seien, so die Ministerin, auch mit Blick auf die UN-Konvention 50 zusätzliche Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht eingesetzt worden. Die Gesamtstellenzahl für den gemeinsamen Unterricht belaufe sich damit derzeit auf 572. Aktuell erhielten hessische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht durchschnittlich ein Förderkontingent von fünf bis zehn Förderschullehrer-Stunden pro Schüler und Woche. Damit habe Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern einen guten Standard.“ (Quelle: siehe unten)
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Kürzungen wird diese Argumentation noch aufzugreifen sein… Man/frau bedenke nur: „…durchschnittlich ein Förderkontingent von fünf bis zehn Förderschullehrer-Stunden pro Schüler und Woche.“(!)

6.12.2010

Kultusministerin Henzler: Inklusion ist in Hessen auf einem guten Weg

Wiesbaden. Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler hat Kritik an der angeblich unzureichenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im hessischen Bildungssystem zurückgewiesen. „Der in der Regierungsanhörung befindliche Entwurf zur Novellierung des hessischen Schulgesetzes, den das Kabinett Anfang Oktober gebilligt hat, erfüllt die Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Ein hochwertiger gemeinsamer Unterricht wird unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise zum Regelfall bei gleichzeitiger Vereinfachung des Entscheidungsverfahrens. Dies soll zum Schuljahr 2011/2012 in Kraft treten und sukzessive umgesetzt werden. In den nächsten Jahren soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, erhöht werden. Nach dem Motto: ‚So viel Förderschulen wie nötig, so viel Integration wie möglich’ werden aber auch die Förderschulen in Hessen weiterhin ein gleichberechtigtes und attraktives Bildungsangebot darstellen. Sie decken mit hoher Fachkompetenz die spezifischen Bedarfslagen von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen mit dem Ziel der Rehabilitation und der Integration ab.“

Für das abgelaufene Schuljahr 2009/2010 seien, so die Ministerin, auch mit Blick auf die UN-Konvention 50 zusätzliche Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht eingesetzt worden. Die Gesamtstellenzahl für den gemeinsamen Unterricht belaufe sich damit derzeit auf 572. Aktuell erhielten hessische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht durchschnittlich ein Förderkontingent von fünf bis zehn Förderschullehrer-Stunden pro Schüler und Woche. Damit habe Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern einen guten Standard. Hessen, so die Ministerin, habe im Bereich der sonderpädagogischen Förderung zudem immer hohen Wert auf ambulante und präventive Systeme gelegt, nach dem Prinzip Qualität geht vor Quantität. Das erkläre die relativ geringe Inklusionsquote. Einen geeigneten Vergleich zwischen den Bundesländern stelle das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen zur Gesamtschülerzahl dar. Diese „Förderschulbesuchsquote“ habe in Hessen im Jahr 2008 bei 4,31 Prozent (bundesweit 4,92 Prozent) gelegen. Hessen habe damit unter allen Bundesländern auf Platz 4 gelegen.

„Dieser Vergleich unter den Bundesländern zeigt, wie viel Wert Hessen auf die präventive und ambulante Arbeit und die Haltekraft der allgemeinen Schule legt und wie qualitativ hochwertig diese Unterstützungssysteme arbeiten. Hessen kann und wird für die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf den bestehenden Strukturen aufbauen und gemeinsam mit allen Beteiligten die Umsetzung eines hochwertigen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und an Förderschulen weiter verfolgen. Jedes Kind soll seinen optimalen persönlichen Lernort finden, deshalb werden auch die Förderschulen weiter benötigt. Eltern haben die Möglichkeit, für ihr Kind den Besuch einer spezifischen Förderschule zu wählen. Im Entwurf zum neuen Schulgesetz wird dieses Wahlrecht sogar noch gestärkt. Es ist vorgesehen, dass Eltern direkt bei der Einschulung ihres Kindes die Aufnahme in die Förderschule beantragen können.“
Quelle: Pressestelle des Hessischen Kultusministeriums

Eine Antwort zu Fundstellen

Vadda schreibt:

Wie Frau Henzler sich die Dinge passend machen will, ist schon frech. Die UN-Konvention gibt eigentlich keinen Raum für eine solche Auslegung. Gegen so eine Schulpolitik und solch einer Missachtung der Rechte Behinderter müssen wir unbedingt kämpfen.

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