UN-Konvention
Schallende Ohrfeige für Deutschland- UN-Rüge ans Schulsystem
Mangelnde Umsetzung der UN-Konvention wird von Monitoring -Stelle gerügt Monitoring
Pressemeldung dazu : hier
Von Michael Baumeister:
(…) Nach zwei Jahren hat allein das Land Hamburg einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen gesetzlich eingeführt. Sämtliche anderen Bundesländer verweigern Menschen mit Behinderung weiter die Selbstbestimmung in Sachen Bildung.
Nennenswerte Erfolge bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Regelschulen haben nur die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein vorzuweisen.
Absichtserklärungen und erste, wenn auch zögerliche Planungsschritte für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sind erkennbar in den Ländern NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin( …)
( mehr hier
Veröffentlichungen zur Konvention vom Institut für Menschenrechte , mehr hier
Von A. Faber, Köln,:
Auswirkung des Art. 24 UN-Konvention im Schulbereich
Staedtetag_NRW-Aufsatz_der_Staedtetag
(…) So werden die
Städte, Gemeinden und Kreise u.a.
aufgefordert,
■■ jedem Kind, dessen Eltern die Integration
in die Regelschule wünschen,einen Platz einzuräumen;
■■ den barrierefreien gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen an möglichst allen allgemeinen Schulen aus und aufzubauen;
■■ die dafür notwendigen sächlichen,
finanziellen und personellen Voraussetzungen
für eine qualitativ hochwertige Förderung eines jeden
Kindes zu schaffen;
■■ allen Kindern, die bereits am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, zukünftig einen Platz im gemeinsamen Unterricht einer weiterführenden Schule anzubieten;(….)
UN-Konvention- Stand in den Bundesländern
Was über die Kultusministerkonferenz (KMK) und ihr Verhältnis zur UN-Behindertenrechtskonvention zu sagen ist, gilt auch für die einzelnen Bundesländer: Es fehlt nicht an Inklusionsrhetorik, wohl aber an Substanz. (…) mehr hier:
eineschule.de/artikel/trostlose-gemengelage
Was über die Kultusministerkonferenz (KMK) und ihr Verhältnis zur UN-Behindertenrechtskonvention zu sagen ist, gilt auch für die einzelnen Bundesländer: Es fehlt nicht an Inklusionsrhetorik, wohl aber an Substanz.

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